Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Tanz-, Bewegungs- und Fitnesskurse sowie für sonstige von SPΛCΞ of Dance Studio Lahr („SPΛCΞ“, „Studio“ oder „Tanzschule“) angebotene Leistungen, Veranstaltungen und Zusatzangebote.
- Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Kursbeschreibungen, Preislisten, Haus- und Verhaltensregeln sowie besondere Teilnahmebedingungen für einzelne Veranstaltungen oder Angebote.
- Für einzelne Angebote, Veranstaltungen oder Sonderleistungen können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten. Diese werden den Kundinnen und Kunden vor Vertragsschluss bzw. vor Teilnahme in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
§2 Vertragspartner
Vertragspartner ist:
SPΛCΞ of Dance Studio Lahr
Inhaberin: Kristina Andreev
Breisgaustraße 39
77933 Lahr
E-Mail: info@spaceofdancestudio.de
Telefon: 0179 21 88 117
Der Vertrag wird zwischen dem Studio und der teilnehmenden Person bzw. bei Minderjährigen mit dem/den jeweiligen Erziehungsberechtigten als Vertragspartner geschlossen.
§3 Angebot und Vertragsschluss
- Das Studio bietet unterschiedliche Tanz-, Bewegungs- und Fitnesskurse für verschiedene Alters- und Leistungsgruppen an.
- Das aktuelle Kursangebot und die jeweiligen Kurszeiten werden über die Website, den Kursplan sowie weitere Informationskanäle des Studios bekanntgegeben.
- Die verbindliche Anmeldung zu einem regulären Kurs erfolgt grundsätzlich über das vom Studio bereitgestellte Anmelde- bzw. Vertragsformular. Dieses kann insbesondere elektronisch über einen von SPΛCΞ eingesetzten Online-Formulardienst (derzeit Jotform) erfolgen.
- Mit Absenden bzw. Unterzeichnung des Anmeldeformulars gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Studio die Anmeldung annimmt bzw. den Vertrag bestätigt oder die Teilnahme entsprechend ermöglicht.
- Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt der Vertragsschluss durch die hierzu berechtigten Erziehungsberechtigten.
- Der Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Kurs besteht nur im Rahmen der jeweils vereinbarten Mitgliedschaft und der verfügbaren Kursplätze.
- Das Studio kann Anmeldungen ablehnen, wenn ein Kurs bereits vollständig belegt ist oder aus organisatorischen Gründen keine weitere Aufnahme möglich ist.
§4 Kostenfreie Probe- und Schnupperangebote
- Kostenfreie Probe- oder Schnupperangebote dienen dem Kennenlernen des Kursangebots und stellen für sich allein keinen regulären Mitgliedsvertrag dar.
- Das Studio kann zeitlich begrenzte kostenlose Probezeiträume anbieten. Umfang, Dauer und Bedingungen werden jeweils gesondert bekanntgegeben.
- Im Rahmen der im September 2026 angebotenen kostenlosen Probephase können Interessierte bis zum Ende des Monats verschiedene reguläre Kurse kennenlernen, soweit freie Kapazitäten bestehen.
- Die Teilnahme an einer kostenlosen Probeeinheit oder Probephase begründet keinen Anspruch auf einen dauerhaften Kursplatz und ersetzt nicht den Abschluss eines regulären Mitgliedsvertrages.
- Für einzelne Sonderangebote können abweichende Bedingungen gelten.
§5 Mitgliedschaft und Leistungsumfang
- Mit Abschluss einer Mitgliedschaft wird ein Platz in dem jeweils vereinbarten regulären Kurs reserviert.
- Sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, berechtigt eine Mitgliedschaft zur Teilnahme an dem jeweils gebuchten regulären Kurs im vereinbarten wöchentlichen Umfang.
- Die konkrete Anzahl der pro Woche nutzbaren Kurse richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Tarif.
- Eine eigenmächtige Übertragung der Mitgliedschaft auf andere Personen ist nicht zulässig.
- Eine Teilnahme an einem anderen Kurs ist nur möglich, wenn dieser im gebuchten Tarif enthalten ist oder das Studio einer zusätzlichen Teilnahme zustimmt.
§6 Vertragslaufzeit und Verlängerung
- Soweit im individuellen Vertrag keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit für entsprechende Mitgliedschaften zwölf Monate.
- Für Mitgliedschaften, für die ausdrücklich eine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, gilt die im jeweiligen Vertrag angegebene Laufzeit.
- Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern im individuellen Vertrag keine kürzere gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Frist gilt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§7 Kündigung
- Die Kündigung kann in Textform erklärt werden, insbesondere per E-Mail oder über die vom Studio hierfür bereitgestellte elektronische Kündigungsmöglichkeit.
- Die Kündigung muss eine eindeutige Zuordnung zum Vertrag ermöglichen. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern muss die Kündigung durch die vertraglich verantwortliche Person erfolgen.
- Das Studio bestätigt den Eingang einer Kündigung sowie den Beendigungszeitpunkt in geeigneter Form.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§8 Außerordentliche Kündigung durch das Studio
- Das Studio kann einen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
- Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer:
- wiederholt oder erheblich gegen die Haus- oder Verhaltensregeln verstößt,
- den Kursbetrieb nachhaltig oder erheblich stört,
- andere Teilnehmerinnen, Teilnehmer oder Mitarbeitende bedroht, beleidigt oder körperlich angreift,
- trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug bleibt,
- vorsätzlich oder grob fahrlässig erhebliche Schäden an Räumlichkeiten oder Eigentum des Studios verursacht.
- Je nach Schwere des Verstoßes kann das Studio zunächst eine Abmahnung aussprechen. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann eine außerordentliche Kündigung oder ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden.
- Bereits entstandene Zahlungsansprüche des Studios bleiben von einer Kündigung unberührt.
§9 Ruhezeiten / Stilllegung
- Eine zeitweise Unterbrechung der Mitgliedschaft kann auf Antrag und nur bei Vorliegen eines vom Studio anerkannten wichtigen Grundes vereinbart werden.
- Eine Stilllegung erfolgt grundsätzlich nur für vollständige Kalendermonate.
- Während einer vereinbarten Stilllegung besteht kein Anspruch auf Teilnahme an den regulären Kursen.
- Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der vereinbarten Stilllegung.
- Eine rückwirkende Stilllegung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht allein deshalb, weil einzelne Kurstermine nicht wahrgenommen werden können.
§10 Teilnahme, Fehlzeiten und Ausfall von Unterricht
- Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind unabhängig davon zu entrichten, ob die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einzelne Kursstunden tatsächlich besucht.
- Für versäumte Kursstunden besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung oder Nachholung.
- Bei längerfristiger oder vollständiger Verhinderung können die Parteien im Einzelfall eine abweichende Regelung vereinbaren.
- Muss das Studio einzelne Unterrichtsstunden absagen, bemüht es sich nach Möglichkeit um einen Ersatztermin oder eine andere geeignete Kompensation.
- Kann eine einzelne ausgefallene Unterrichtsstunde aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden, entsteht daraus nicht automatisch ein Anspruch auf Erstattung des gesamten Monatsbeitrags.
- Muss ein Kurs aufgrund außergewöhnlicher Umstände, behördlicher Vorgaben, höherer Gewalt oder anderer vom Studio nicht zu vertretender Umstände vorübergehend ausfallen, bemüht sich das Studio um eine angemessene Ersatzlösung.
§11 Kursplan und organisatorische Änderungen
- Das Studio erstellt und organisiert das Kursprogramm nach eigenem Ermessen.
- Änderungen von Kurszeiten, Kursräumen, Kursleitungen oder Kursinhalten können aus organisatorischen Gründen erforderlich sein.
- Das Studio informiert die betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer über wesentliche Änderungen rechtzeitig in geeigneter Form.
- Bei dauerhaft erforderlichen wesentlichen Änderungen bemüht sich das Studio, eine zumutbare Alternative anzubieten.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Trainerin, einen bestimmten Trainer, einen bestimmten Kursraum oder eine bestimmte Unterrichtszeit besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart wurde.
- Das Studio kann Kurse bei dauerhaft zu geringer Teilnehmerzahl zusammenlegen, verändern oder einstellen. Soweit erforderlich, wird den betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine geeignete Alternative angeboten.
§12 Ferien und Feiertage
- An gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein regulärer Unterricht statt.
- Während der Schulferien in Baden-Württemberg kann der reguläre Kursbetrieb ganz oder teilweise pausieren.
- Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeiträge kalkuliert und werden grundsätzlich auch während der Ferienzeiten monatlich weitergezahlt.
- Das Studio kann während Ferienzeiten gesonderte Ferien-, Intensiv- oder Zusatzangebote anbieten. Diese sind nicht automatisch Bestandteil der regulären Mitgliedschaft.
§13 Beiträge und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten bzw. im jeweiligen Tarif ausgewiesenen Mitgliedsbeiträge.
- Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich monatlich per SEPA-Lastschrift eingezogen, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
- Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer gesetzlich anfällt.
- Für neue Mitgliedschaften gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preise.
- Für bestehende Mitgliedschaften gelten die jeweils wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen und Preisänderungen.
- Für Mitgliedschaften mit zwei bzw. drei regulären Kursen pro Woche gelten die jeweils hierfür vereinbarten monatlichen Beiträge.
- Preisänderungen für bestehende Verträge erfolgen nicht allein aufgrund eines einseitigen allgemeinen Änderungsvorbehalts, sondern nur auf einer hierfür wirksamen vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage. Gesetzliche Rechte der Kundinnen und Kunden bleiben unberührt.
§14 Einmalige Gebühren
- Soweit bei Abschluss eines Vertrages eine einmalige Service- oder Verwaltungsgebühr vereinbart ist, wird diese mit Vertragsschluss fällig.
- Die Höhe einer solchen Gebühr wird im jeweiligen Anmeldeformular bzw. in der zum Vertragsschluss geltenden Preisliste angegeben.
- Für bereits bestehende Verträge gilt die bei deren Abschluss wirksam vereinbarte Regelung.
§15 Zahlungsverzug und Rücklastschriften
- Bei Zahlungsverzug ist das Studio berechtigt, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen.
- Kosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen, können in der tatsächlich entstandenen bzw. gesetzlich zulässigen Höhe weiterberechnet werden.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
- Bei erheblichem Zahlungsrückstand kann das Studio die Teilnahme am Unterricht bis zur Klärung des Zahlungsrückstands vorübergehend verweigern. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§16 Teilnahmevoraussetzungen und gesundheitliche Verantwortung
- Die Teilnahme an Tanz-, Bewegungs- und Fitnesskursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen das Studio bzw. die jeweilige Kursleitung über gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder sonstige Umstände informieren, soweit diese für die sichere Teilnahme am Unterricht relevant sein können.
- Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheit über die Belastbarkeit wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.
- Die Kursleitung kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einzelnen Übungen oder einer Teilnahme an einer Unterrichtseinheit ausschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.
- Das Studio übernimmt keine medizinische Beratung oder Behandlung.
§17 Minderjährige
- Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist der Vertrag durch eine hierzu berechtigte erziehungsberechtigte Person abzuschließen.
- Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das Studio über für die Teilnahme wesentliche gesundheitliche oder sonstige relevante Umstände informiert wird.
- Die Verantwortung für den Hin- und Rückweg zum Studio liegt grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten.
- Eine darüber hinausgehende Kinderbetreuung außerhalb der vereinbarten Kurszeiten findet nicht statt.
- Die Aufsichtspflicht des Studios besteht grundsätzlich nur während der vereinbarten Unterrichtszeit und im Rahmen des konkreten Kursbetriebs.
§18 Haus- und Verhaltensregeln
- Die Teilnahme an Tanz-, Bewegungs- und Fitnesskursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen das Studio bzw. die
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Anweisungen der Kursleitung sowie die geltenden Haus- und Sicherheitsregeln zu beachten.
- Ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Trainerinnen und Trainern sowie Mitarbeitenden des Studios wird vorausgesetzt.
- Nicht akzeptiert werden insbesondere Gewalt, Bedrohungen, Diskriminierung, grobe Beleidigungen, mutwillige Sachbeschädigung oder erhebliche Störungen des Kursbetriebs.
- Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen können die in § 8 genannten Maßnahmen ergriffen werden.
§19 Haftung
- Das Studio haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet das Studio nur, soweit eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Für mitgebrachte Kleidung, Taschen, Geld und sonstige persönliche Gegenstände übernimmt das Studio keine Haftung, soweit der Verlust oder die Beschädigung nicht vom Studio zu vertreten ist.
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden.
§20 Choreografien und geistiges Eigentum
- Die im Unterricht vermittelten Choreografien, Kombinationen, Unterrichtskonzepte und sonstigen kreativen Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein.
- Die im Unterricht vermittelten Inhalte dürfen für den persönlichen Gebrauch erlernt und genutzt werden.
- Eine gewerbliche Nutzung, öffentliche Aufführung, Weitergabe oder Verwertung vollständiger vom Studio bzw. seinen Trainerinnen und Trainern entwickelter Choreografien ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber zulässig, soweit hierfür eine Zustimmung erforderlich ist.
- Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
§21 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
- Bei Kursen, Shows, Wettbewerben, Veranstaltungen und sonstigen Studioaktivitäten können durch das Studio oder durch vom Studio beauftragte Personen Foto-, Video- oder Tonaufnahmen entstehen.
- Die datenschutzrechtliche Information über solche Aufnahmen sowie die Voraussetzungen für deren Veröffentlichung erfolgen gesondert in der Datenschutzerklärung und – soweit erforderlich – über eine gesonderte Einwilligung.
- Eine Teilnahme am regulären Kursvertrag ist nicht davon abhängig, dass eine freiwillige Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen erteilt wird, soweit eine solche Einwilligung rechtlich erforderlich ist.
- Personen, die einer entsprechenden Veröffentlichung nicht zugestimmt haben, sollen dies dem Studio rechtzeitig mitteilen und nach Möglichkeit darauf achten, bei geplanten Aufnahmen nicht gezielt im Aufnahmebereich zu stehen. Das Studio wird seinerseits angemessene organisatorische Maßnahmen treffen, soweit dies bei der jeweiligen Veranstaltung möglich ist.
- Bei Aufnahmen im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen kann eine vollständige Vermeidung jeder zufälligen Abbildung einzelner Personen nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben bleiben maßgeblich.
- Die Nutzung und Veröffentlichung von Aufnahmen erfolgt nur im jeweils zulässigen Umfang und auf Grundlage der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage.
§22 Datenschutz
- Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft, zur Kommunikation mit Kunden, zur Zahlungsabwicklung, zur Organisation des Kursbetriebs sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
- Für Online-Anmeldungen und Vertragsabschlüsse kann insbesondere Jotform als technischer Dienstleister eingesetzt werden.
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Dienstleistern, Speicherdauern, Empfängern, Betroffenenrechten sowie zu Foto- und Videoaufnahmen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Studios.
- Datenschutzrechtliche Einwilligungen sind freiwillig und werden – soweit erforderlich – gesondert eingeholt.
- Aufnahmen nicht gezielt im Aufnahmebereich zu stehen. Das Studio wird seinerseits angemessene organisatorische Maßnahmen treffen, soweit dies bei der jeweiligen Veranstaltung möglich ist.
- Bei Aufnahmen im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen kann eine vollständige Vermeidung jeder zufälligen Abbildung einzelner Personen nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben bleiben maßgeblich.
- Die Nutzung und Veröffentlichung von Aufnahmen erfolgt nur im jeweils zulässigen Umfang und auf Grundlage der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage.
§23 Kommunikation
- Das Studio kann zur organisatorischen Kommunikation insbesondere E-Mail, Telefon, SMS, WhatsApp oder andere vom Kunden bereitgestellte Kommunikationswege verwenden, soweit dies zulässig ist und der Kunde diese Kontaktdaten hierfür bereitgestellt hat.
- Vertragserklärungen und insbesondere Kündigungen richten sich nach den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Formerfordernissen.
- Änderungen von Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder für die Zahlungsabwicklung relevanten Daten sind dem Studio möglichst zeitnah mitzuteilen.
§24 Veranstaltungen, Shows und Wettbewerbe
- Für Shows, Aufführungen, Wettbewerbe, Workshops, Camps und sonstige Sonderveranstaltungen können besondere Teilnahmebedingungen, Teilnahmegebühren und organisatorische Vorgaben gelten.
- Die Teilnahme an Wettbewerben oder Auftritten setzt gegebenenfalls eine gesonderte Anmeldung und die Einhaltung der hierfür festgelegten Trainings-, Organisations- und Verhaltensregeln voraus.
- Für Minderjährige sind die jeweils erforderlichen Zustimmungen der Erziehungsberechtigten einzuholen.
- Für Veranstaltungen außerhalb der regulären Studiozeiten oder außerhalb der Studioräumlichkeiten können ergänzende Regelungen des jeweiligen Veranstalters oder Betreibers gelten.
§25 Änderungen dieser AGB
- Das Studio kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für die Kundinnen und Kunden unter Berücksichtigung ihrer Interessen zumutbar ist.
- Änderungen werden den betroffenen Kundinnen und Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.
- Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse werden nur wirksam, soweit hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht. Die gesetzlichen Rechte der Kundinnen und Kunden bleiben unberührt.
- Individuelle Vereinbarungen mit Kundinnen und Kunden gehen diesen AGB vor.
§26 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Das Recht zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts richtet sich
§27 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit erforderlich, die gesetzliche Regelung.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Studio und der Kundin bzw. dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten
ab dem 01.09.2026 in Kraft.
Stand: Lahr September 2026

